Luxorr gewährleistet die kollektive Verwaltung bestimmter Urheberrechte im Bereich des literarischen und künstlerischen Eigentums gemäß dem Gesetzbuch über geistiges Eigentum und den geltenden Vorschriften des Großherzogtums Luxemburg.
Mitglied von Luxorr zu werden bedeutet, einer anerkannten Organisation ein exklusives Verwaltungsmandat für Ihre veröffentlichten und aufgezeichneten Werke zu erteilen, das die Rechte der Vervielfältigung (reprographisch und digital), der öffentlichen Wiedergabe, des Verleihs und der Vermietung abdeckt, mit der Möglichkeit, in Ihrem Namen vor Gericht zu gehen, um Ihre Rechte zu verteidigen.
Sie profitieren somit von der Einziehung, Nutzung, Verwaltung und Verteilung der mit der Nutzung Ihrer Werke verbundenen Vergütungen in einem transparenten Rahmen, der durch die geltenden Statuten und Vorschriften geregelt ist.
Das Mandat bleibt anpassungsfähig: Sie wählen die Rechte, Werkkategorien und Gebiete, die betroffen sind, können bestimmte Ausnahmen oder Sondergenehmigungen vorsehen und behalten die Möglichkeit, den Vertrag fristgerecht zu kündigen. Auf diese Weise sichern Sie Ihre Vermögensrechte und vereinfachen gleichzeitig die administrative und rechtliche Verwaltung.
Um Mitglied zu werden, befolgen Sie die nächsten Schritte
1 – Beitrittsantrag ausfüllen und unterschreiben
2 – Mandatsvertrag in zweifacher Ausführung ausfüllen und unterschreiben
3 – An unser Postfach senden
Luxorr ist eine Vereinigung ohne Gewinnzweck, die vom Wirtschaftsminister des Großherzogtums Luxemburg zur kollektiven Verwaltung bestimmter Urheberrechte an geschützten Text- und Bildwerken im Namen ihrer Mitglieder, der Autoren und Verleger, ermächtigt wurde.
Diese Verwaltung umfasst insbesondere die Vervielfältigungsrechte (reprografisch und digital) sowie das öffentliche Verleihrecht gemäß dem satzungsgemäßen Zweck und dem in Luxemburg geltenden gesetzlichen Rahmen.
Wenn Sie Autor und/oder Verleger sind, können Sie Vollmitglied von Luxorr werden und so an der Verteilung der Einnahmen teilnehmen, die in Luxemburg und im Ausland als Gegenleistung für die Nutzung Ihrer Werke gesammelt werden.
Wenn Sie geschützte Werke nutzen, z. B. in einem privaten oder öffentlichen Unternehmen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, Luxorr um eine Genehmigung (Lizenz) zu bitten. Diese Verpflichtung ist für zahlreiche Verwendungszwecke erforderlich, sei es analog (Fotokopien…), digital (Digitalisierung, Verbreitung über Intranet, Extranet, Internet, soziale Netzwerke…) oder anderweitig (Ausleihe in Bibliotheken/Mediatheken…).
Luxorr ist ein Verband, der vom Wirtschaftsminister des Großherzogtums Luxemburg ermächtigt wurde, im Namen seiner Mitglieder, die Autoren und Verleger sind, bestimmte Urheberrechte im Zusammenhang mit geschützten Text- und Bildwerken kollektiv zu verwalten, insbesondere das Vervielfältigungsrecht und das Recht auf öffentlichen Verleih.
Der Schutz gilt, solange der Urheber lebt, und bleibt 70 Jahre lang nach seinem Tod gültig. Nach dieser Zeit fällt das Werk in die Gemeinfreiheit.
Das ist nicht wahr.
Das Urheberrecht gilt ab dem Zeitpunkt, an dem ein Schöpfer seine Idee materialisiert hat und diese Schöpfung seinen persönlichen Stempel trägt.
Das primäre Recht zu erwerben besteht im Kauf eines Werkes (z. B. eines Buches). Das Primärrecht gibt jedoch kein Recht, Kopien anzufertigen, sobald diese geschützt ist. Die Reprographie durch Papier oder auch durch Scannen fällt unter das Sekundärrecht.
Nein, diese gelten.
Unser Team freut sich darauf, Ihnen so schnell wie möglich zu antworten.